Antrag auf Wasseranschluss

1. Antragsteller / Grundstückseigentümer

Antragsteller:(erforderlich)
Anschrift Grundstückseigentümer:(erforderlich)

2. Grundstück für das der Anschluss beantragt wird:

Anschrift (beantragter Anschluss):(erforderlich)
Besteht schon ein Grundstücksanschluss?(erforderlich)
Wird Bauwasser benötigt?(erforderlich)
Wird ein Keller errichtet?(erforderlich)
Nachfolgende Pläne sind für den Antrag erforderlich und liegen dem Antrag bei:

3. Antragsgegenstand:

Für das vorstehende Grundstück wird folgende Leistung beantragt:

Die Installationsarbeiten ab der Übergabestelle werden durchgeführt von:

Die Kosten für die Herstellung / Reparatur der Wasserversorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze gehen zu Lasten des WBV, ab der Grundstücksgrenze trägt die Kosten der Eigentümer. (§ 8 der Beitrags- und Gebührensatzung)

Anschrift

Es wird versichert, dass der Anschluss nach den gültigen Vorschriften und Regeln der Technik, insbesondere der TRWI, DIN 1988 errichtet und geprüft wird. Die Fertigstellung des Anschlusses muss dem Wasserbeschaffungsverband Ottmaring-Rederzhausen unverzüglich mitgeteilt werden.

Erläuterung zur Anmeldung

Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen zur Erstellung des Netzanschlusses durch den WBV zu schaffen. Gegebenenfalls wird vorab ein Ortstermin vereinbart.

1) Sind Anschlussnehmer und Rechnungsempfänger nicht identisch, ist auf der Seite 2 die entsprechende Adresse des Rechnungsempfängers anzugeben. Die Zustimmung zum Rechnungsempfang erfolgt durch Unterschrift.
2) Erfolgt die Unterzeichnung durch einen Vertreter, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.

Abweichender Rechnungsempfänger

Name
Anschrift
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Akzeptierte Dateitypen: jpg, pdf, png, Max. Dateigröße: 15 MB.
TT Punkt MM Punkt JJJJ
TT Punkt MM Punkt JJJJ
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