Beiträge und Gebühren
Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)
Verbrauchsgebühr (§ 10 BGS/WAS)
Genaue Angaben ersehen Sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung.
Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS/WAS)
Genaue Angaben ersehen Sie aus der Beitrags- und Gebührensatzung.
Verleihgebühr Standrohr mit Zähler
Gebühren für vorübergehenden Anschluss:
Für einen vorübergehenden Anschluss gemäß § 14 WAS werden folgende Gebühren erhoben:
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Grundgebühr für Inanspruchnahme eines Standrohrzälers 75,00 €
Die Lieferung und Installation sowie die Abholung erfolgt durch den Wasserwart.
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Nutzungsgebühren für Inanspruchnahme eines Standrohrzählers 1,00 €
pro angefangenem Tag.
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Sicherheitsbetrag (Kaution) 500,00 €
bis zur Rückgabe des Standrohrzählers.
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Wassergebühr *
nach § 11 Absatz (1) der Satzung. *zzgl. 7% MwSt.